TÜV überzogen: Wie lange ist „gerade noch“ erlaubt und welche Konsequenzen drohen wirklich?

Die kleine runde Plakette auf dem Nummernschild – für viele Autofahrer ist sie ein notwendiges Übel, für die Verkehrssicherheit jedoch ein unverzichtbares Instrument: die Hauptuntersuchung, umgangssprachlich als TÜV bekannt. Doch was passiert, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung (HU) verstrichen ist? Wie lange darf man den TÜV überziehen, bevor ernsthafte Konsequenzen drohen? Diese Fragen beschäftigen viele Fahrzeughalter in Deutschland. In diesem umfassenden Ratgeber klären wir auf, was Sie wissen müssen, um teure Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar versicherungsrechtliche Probleme zu vermeiden.

Was genau ist die Hauptuntersuchung (HU)?

Bevor wir uns den Fristen und Strafen widmen, ein kurzer Blick darauf, warum die HU so wichtig ist. Die Hauptuntersuchung, geregelt in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dient der Überprüfung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen. Dabei werden sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk und Reifen sowie die Abgaswerte kontrolliert. Besteht das Fahrzeug die Prüfung, erhält es die begehrte Plakette, die den nächsten Fälligkeitstermin anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich, um der Polizei eine schnelle Sichtkontrolle zu ermöglichen.

In der Regel müssen Pkw alle 24 Monate zur HU. Ausnahmen gelten für Neuwagen, die erstmals nach 36 Monaten vorgeführt werden müssen. Für andere Fahrzeugklassen wie Motorräder (ebenfalls alle 24 Monate), Anhänger oder Wohnmobile können abweichende Intervalle gelten. Wohnmobile über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen müssen beispielsweise nach der Erstzulassung 36 Monate, dann alle 24 Monate bis zum 7. Jahr und danach jährlich zur HU. Bei schweren Nutzfahrzeugen und Bussen sind die Intervalle oft noch kürzer und beinhalten zusätzlich eine Sicherheitsprüfung (SP).

Die Fälligkeit: Wann muss ich zum TÜV?

Der Fälligkeitstermin für die nächste Hauptuntersuchung ist auf der TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen ersichtlich. Die Zahl in der Mitte des Kreises gibt das Jahr an, und die Zahl, die oben (auf 12 Uhr) steht, den Monat. Ist beispielsweise in der Mitte eine „25“ und oben eine „10“, so ist die HU im Oktober 2025 fällig. Wichtig zu verstehen ist: Dieser angegebene Monat ist der letzte Monat, in dem die HU fristgerecht durchgeführt werden kann. Eine offizielle „Schonfrist“ oder „Toleranzzeit“, in der man straffrei überziehen darf, gibt es für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nicht. Der auf der Plakette angegebene Monat ist bindend.

TÜV überzogen: Wie lange ist "gerade noch" erlaubt und welche Konsequenzen drohen wirklich?

TÜV überzogen – Die Konsequenzen im Detail

Das Überziehen der Hauptuntersuchung ist kein Kavaliersdelikt und kann je nach Dauer der Überziehung und Fahrzeugtyp unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei deutlich.

Bußgelder und Punkte für Pkw und Motorräder

Für die gängigsten Fahrzeuge wie Pkw, Motorräder und leichte Anhänger (ohne Sicherheitsprüfungspflicht) staffeln sich die Bußgelder wie folgt:

  • Mehr als 2 Monate bis zu 4 Monate überzogen: Ein Verwarnungsgeld von 15 Euro wird fällig.
  • Mehr als 4 Monate bis zu 8 Monate überzogen: Das Bußgeld steigt auf 25 Euro.
  • Mehr als 8 Monate überzogen: Hier wird es teuer und unangenehm. Es drohen ein Bußgeld von 60 Euro und zusätzlich 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Diese Regelungen gelten, wenn Sie mit einem Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV im öffentlichen Straßenverkehr angetroffen werden. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man den TÜV generell „bis zu zwei Monate“ straffrei überziehen dürfe. Das ist falsch. Bereits ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Ablauf der Frist liegt formal eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Polizei ahndet dies jedoch in der Regel erst ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten mit den genannten Verwarnungs- oder Bußgeldern.

Verschärfte Regelungen für sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge (SP-pflichtige Fahrzeuge)

Für Fahrzeuge, bei denen neben der HU auch eine Sicherheitsprüfung (SP) vorgeschrieben ist – dazu zählen beispielsweise Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Anhänger über 10 Tonnen und Omnibusse – gelten strengere Regeln und höhere Strafen, da von diesen Fahrzeugen potenziell ein höheres Risiko ausgeht:

  • Fälligkeit der HU (nicht SP!) bis zu 2 Monate überzogen: 15 Euro Verwarnungsgeld.
  • Fälligkeit der HU um mehr als 2 Monate und bis zu 4 Monate überzogen: 25 Euro Bußgeld.
  • Fälligkeit der HU um mehr als 4 Monate und bis zu 8 Monate überzogen: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
  • Fälligkeit der HU um mehr als 8 Monate überzogen: 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Wird bei diesen Fahrzeugen die Frist zur Sicherheitsprüfung (SP) überzogen, fallen ebenfalls Bußgelder an, die sich ähnlich staffeln und bei längerer Überziehung ebenfalls zu Punkten führen können.

Die „erweiterte Hauptuntersuchung“ – Mehr Kosten bei langer Überziehung

Ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird: Ist die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen, wird bei der Vorführung zur Prüfstelle eine sogenannte „erweiterte Hauptuntersuchung“ oder auch „vertiefte Prüfung“ durchgeführt. Diese ist umfangreicher als die Standard-HU und beinhaltet zusätzliche Prüfpunkte. Die Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) erheben hierfür einen Gebührenaufschlag, der in der Regel etwa 20 Prozent über dem normalen Tarif liegt. Das bedeutet, wer den TÜV-Termin deutlich verschwitzt, zahlt nicht nur potenziell ein Bußgeld, sondern auch mehr für die eigentliche Prüfung.

Versicherungsschutz in Gefahr? Was passiert bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV?

Dies ist einer der heikelsten Punkte. Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt auch bei einem Unfall mit abgelaufenem TÜV für Schäden auf, die Dritten zugefügt werden. Der Schutz Dritter ist also gewährleistet.

Allerdings kann die Versicherung den Fahrzeughalter in Regress nehmen, wenn der Unfall ursächlich auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei einer fristgerechten HU entdeckt und bemängelt worden wäre. Kann die Versicherung nachweisen, dass der abgelaufene TÜV und ein damit verbundener technischer Mangel (z.B. abgefahrene Reifen, defekte Bremsen) mitursächlich für den Unfall waren, kann sie bis zu 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Dies fällt unter den Begriff der „Obliegenheitsverletzung“.

Bei der Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) sieht es noch kritischer aus. Hier kann die Versicherung die Leistung komplett verweigern oder erheblich kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das Fahren mit einem Fahrzeug, dessen TÜV erheblich überzogen ist und das offensichtliche Mängel aufweist, kann als grob fahrlässig eingestuft werden.

Es ist daher dringend davon abzuraten, mit einem Fahrzeug mit deutlich überzogenem TÜV am Straßenverkehr teilzunehmen, nicht nur wegen der Bußgelder, sondern vor allem wegen der potenziellen versicherungsrechtlichen Konsequenzen im Schadensfall.

Darf ich mit abgelaufenem TÜV zur Werkstatt oder Prüfstelle fahren?

Hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Fahrten, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptuntersuchung stehen, sind in der Regel auch mit abgelaufener Plakette gestattet. Das bedeutet:

  • Die direkte Fahrt zu einer autorisierten Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.) zur Durchführung der HU.
  • Die direkte Fahrt zu einer Werkstatt zur Vorbereitung auf die HU oder zur Behebung von bei einer vorherigen HU festgestellten Mängeln.

Wichtig dabei ist:

  • Es muss sich um den kürzesten bzw. direkten Weg handeln. Umwege, Einkaufsfahrten oder sonstige Erledigungen sind nicht erlaubt.
  • Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Sind offensichtliche schwere Mängel vorhanden (z.B. ausgefallene Bremsen), ist auch diese Fahrt tabu.
  • Es empfiehlt sich, einen Nachweis über den vereinbarten Termin bei der Prüfstelle oder Werkstatt mitzuführen.
  • Diese Erlaubnis gilt nur innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks und gegebenenfalls eines angrenzenden Bezirks.
  • Das Fahrzeug muss weiterhin zugelassen und versichert sein.

Wird man auf einer solchen Fahrt kontrolliert, sollte man den Zweck der Fahrt glaubhaft machen können.

Sonderfall Saisonkennzeichen

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen (z.B. Cabrios, Motorräder, Wohnmobile) dürfen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Was aber, wenn die HU während der Ruhezeit abläuft?

Hier gilt: Die Hauptuntersuchung muss dann unverzüglich im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Eine Überziehung in den Betriebszeitraum hinein wird dann so geahndet, als wäre der TÜV regulär abgelaufen. Beispiel: Läuft der TÜV im Dezember ab und der Betriebszeitraum beginnt erst wieder im April, muss die HU im April durchgeführt werden. Fährt man dann im Mai immer noch mit dem im Dezember abgelaufenen TÜV, wird dies entsprechend der Überziehungsdauer geahndet.

Was passiert, wenn das Fahrzeug bei der HU durchfällt?

Stellt der Prüfer erhebliche Mängel fest, wird die Plakette nicht erteilt. Der Fahrzeughalter erhält dann eine Mängelliste und hat in der Regel einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzuführen. Für die Nachprüfung fallen erneut Gebühren an, die jedoch geringer sind als für die Hauptuntersuchung selbst. Wird die Monatsfrist für die Nachprüfung versäumt, ist eine komplett neue Hauptuntersuchung (wieder mit vollen Kosten) erforderlich.

Stuft der Prüfer die Mängel als „verkehrsunsicher“ ein, kann er die alte Plakette entfernen und unter Umständen sogar die Zulassungsbehörde informieren, was zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs führen kann.

TÜV überziehen im Ausland und mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gilt die deutsche HU-Pflicht auch im Ausland. Zwar wird eine abgelaufene deutsche HU-Plakette im Ausland nicht immer direkt zu einem Bußgeld führen (es sei denn, das Fahrzeug ist offensichtlich verkehrsunsicher), aber bei einem Unfall oder einer intensiveren Kontrolle kann es Probleme geben. Es ist ratsam, die HU vor längeren Auslandsfahrten fristgerecht zu erledigen.

Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, unterliegen den Prüfvorschriften ihres Heimatlandes. Hält sich ein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung jedoch dauerhaft in Deutschland auf (in der Regel länger als ein Jahr), muss es in Deutschland zugelassen werden und unterliegt dann auch der deutschen HU-Pflicht.

Tipps, um den TÜV-Termin nicht zu vergessen

Um Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie den HU-Termin im Blick behalten:

  • Plakette prüfen: Schauen Sie regelmäßig auf die Plakette an Ihrem Kennzeichen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Auch hier ist der Termin der letzten HU vermerkt.
  • Erinnerungsservice: Viele Werkstätten und Prüforganisationen bieten einen kostenlosen Erinnerungsservice per Post, E-Mail oder SMS an.
  • Kalendereintrag: Tragen Sie sich den Termin frühzeitig in Ihren Kalender ein.
  • Rechtzeitig Termin vereinbaren: Kümmern Sie sich einige Wochen vor Ablauf um einen Termin bei der Prüfstelle oder Ihrer Werkstatt. So vermeiden Sie Engpässe und Stress.

Verkauf eines Fahrzeugs mit abgelaufenem TÜV

Es ist rechtlich möglich, ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV zu verkaufen. Dies muss jedoch im Kaufvertrag transparent gemacht werden. Der Käufer ist dann dafür verantwortlich, das Fahrzeug zur HU vorzuführen. Ein abgelaufener TÜV mindert in der Regel den Verkaufspreis.

Ist das Fahrzeug noch angemeldet, sollte eine Ummeldung oder Abmeldung durch den Käufer zeitnah erfolgen, um zu verhindern, dass man als Verkäufer für Verkehrsverstöße des neuen Besitzers haftbar gemacht wird, falls dieser das Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV weiterfährt.

Fazit: Fristgerechter TÜV ist Pflicht und schützt

Das Überziehen der Hauptuntersuchung ist mehr als nur ein Formfehler. Es kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg, erhöhten Prüfgebühren und im schlimmsten Fall zu massiven Problemen mit der Versicherung führen. Die Fristen sind klar definiert, und eine „echte“ Toleranzzeit für das Fahren im öffentlichen Verkehr gibt es nicht. Auch wenn die Polizei oft erst ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten aktiv wird, sollte man sich darauf nicht verlassen.

Die regelmäßige Hauptuntersuchung dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern vor allem Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Ein technisch einwandfreies Fahrzeug ist weniger unfallanfällig und trägt zur Werterhaltung bei. Planen Sie den TÜV-Termin daher rechtzeitig ein und sorgen Sie für eine stets gültige Plakette – es erspart Ihnen Ärger, Geld und gibt ein gutes Gefühl auf der Straße.

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