Der Beruf des Polizisten gehört nach wie vor zu den Traumberufen vieler junger Menschen. Der Wunsch, für Recht und Ordnung zu sorgen, Verbrechen aufzuklären und Bürger zu schützen, übt eine ungebrochene Faszination aus. Doch sobald die erste Euphorie verflogen ist und die rationale Zukunftsplanung beginnt, drängt sich eine entscheidende Frage auf: Lohnt sich der Einsatz, der oft mit Schichtdienst, Gefahr und hoher psychischer Belastung einhergeht, auch finanziell? Die Antwort ist komplexer, als sie auf den ersten Blick scheint, denn Polizisten erhalten keinen klassischen Lohn, sondern eine sogenannte Besoldung. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick hinter die Kulissen der Gehaltsabrechnungen, analysieren die Unterschiede zwischen den Bundesländern und klären auf, was am Ende des Monats wirklich auf dem Konto landet.
Mehr als nur ein Job: Der Sonderstatus „Beamter“
Um zu verstehen, wie viel ein Polizist verdient, muss man zunächst das grundlegende Beschäftigungsverhältnis verstehen. Die überwiegende Mehrheit der Polizeivollzugsbeamten in Deutschland ist verbeamtet. Dies ist kein rein bürokratischer Titel, sondern hat massive Auswirkungen auf die finanzielle Struktur des Einkommens.

Im Gegensatz zu Angestellten in der freien Wirtschaft zahlen Beamte keine Beiträge zur Rentenversicherung und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Krankenversicherung läuft es anders: Der Dienstherr (also das Bundesland oder der Bund) übernimmt über die sogenannte Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten (meist 50 bis 70 Prozent). Für den Rest muss sich der Polizist privat versichern. Das bedeutet: Vom Bruttogehalt (Grundgehalt) geht deutlich weniger ab als bei einem normalen Angestellten. Ein Brutto-Vergleich zwischen einem Handwerker und einem Polizisten hinkt daher gewaltig. Ein Polizist mit 3.000 Euro Brutto hat deutlich mehr Netto in der Tasche als ein Büroangestellter mit demselben Bruttowert.
Der Einstieg: Geld verdienen während der Ausbildung
Ein finanzieller Aspekt, der die Polizei als Arbeitgeber äußerst attraktiv macht, beginnt bereits am Tag eins der Ausbildung oder des Studiums. Während Studenten an Universitäten oft Nebenjobs annehmen müssen oder BAföG beantragen, erhalten Polizeianwärter vom ersten Tag an Bezüge.
Diese sogenannten Anwärterbezüge variieren je nach Bundesland und Laufbahn (mittlerer oder gehobener Dienst), liegen aber in der Regel auf einem Niveau, das ein eigenständiges Leben ermöglicht.
- Mittlerer Dienst (Ausbildung): Hier liegen die Anwärterbezüge meist zwischen 1.250 Euro und 1.450 Euro brutto monatlich.
- Gehobener Dienst (Bachelor-Studium): Wer direkt in die Kommissarslaufbahn einsteigt, kann mit ca. 1.350 Euro bis 1.600 Euro brutto rechnen.
Besonders hervorzuheben ist, dass in einigen Bundesländern, die händeringend Nachwuchs suchen, zeitweise Sonderzuschläge gezahlt werden, um die Attraktivität weiter zu steigern. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil gegenüber vielen anderen Ausbildungsberufen, bei denen das Azubi-Gehalt oft kaum für die Miete reicht.
Die Laufbahngruppen: Von A7 bis zum Polizeipräsidenten
Nach der Ausbildung erfolgt die Einstufung in die Besoldungstabellen. In Deutschland regelt die Bundesbesoldungsordnung (bzw. die Landesbesoldungsgesetze) die Bezahlung. Für Polizeibeamte ist die Besoldungsordnung A relevant. Das System ist starr, aber transparent. Jeder weiß, was der Kollege verdient, wenn er dessen Dienstgrad kennt.
1. Der mittlere Dienst (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt)
Obwohl viele Bundesländer inzwischen fast ausschließlich in den gehobenen Dienst einstellen (die sogenannte zweigeteilte Laufbahn), gibt es den mittleren Dienst noch, besonders bei der Bundespolizei und in einigen südlichen Bundesländern. Die Ämter reichen hier meist von A7 bis A9 (mit Amtszulage).
- Einstiegsamt A7 (Polizeimeister): Das Grundgehalt startet hier je nach Bundesland bei ca. 2.500 bis 2.700 Euro brutto.
- Endamt A9 (Polizeihauptmeister mit Zulage): Mit viel Erfahrung und Dienstjahren kann das Grundgehalt auf über 3.800 Euro steigen.
Die Tätigkeiten im mittleren Dienst umfassen oft den klassischen Wach- und Wechseldienst, Objektschutz oder die Unterstützung bei Einsätzen von Hundertschaften.
2. Der gehobene Dienst (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt)
Dies ist heute der Standard-Einstieg für Abiturienten oder Fachabiturienten über ein dreijähriges duales Studium. Man startet direkt als Polizeikommissar (ein Stern auf der Schulter).
- Einstiegsamt A9 (Polizeikommissar): Hier beginnt die Besoldung oft bei rund 2.900 bis 3.100 Euro brutto als Anfangsgehalt.
- Entwicklung bis A13 (Erster Polizeihauptkommissar): Dies ist die Spitze des gehobenen Dienstes. Hier sind – abhängig von Erfahrungsstufe und Bundesland – Grundgehälter von 5.500 Euro und mehr möglich.
Im gehobenen Dienst übernimmt man schnell Führungsverantwortung, leitet Gruppen, arbeitet als Sachbearbeiter in der Kriminalpolizei oder führt komplexe Ermittlungen.
3. Der höhere Dienst (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt)
Der Weg hierher führt meist über ein Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Hier wird die Führungselite ausgebildet. Die Besoldung beginnt bei A13 (Polizeirat) und geht oft bis B-Besoldungen (für Polizeipräsidenten oder Inspekteure).
- Startgehalt höherer Dienst: Ab ca. 4.500 Euro bis 5.000 Euro brutto aufwärts, mit einer sehr offenen Skala nach oben im Laufe der Karriere.
Das föderale Flickenteppich-Phänomen: Wo verdient man am meisten?
Ein oft kritisierter Punkt im deutschen Beamtentum ist der Föderalismus. Da Bildung und Polizei Ländersache sind, kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, auch bei der Bezahlung. Ein Polizeikommissar in Bayern verdient nicht dasselbe wie sein Kollege in Berlin, obwohl sie vielleicht denselben Dienstgrad tragen und ähnliche Aufgaben verrichten.
Traditionell zahlen der Bund (Bundespolizei, BKA) sowie südliche Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg am besten. Hier sind die Lebenshaltungskosten aber oft auch am höchsten. Am unteren Ende der Skala fanden sich in der Vergangenheit oft Berlin oder die neuen Bundesländer, wobei hier in den letzten Jahren massive Anpassungen stattfanden, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Der Unterschied kann im Jahresbrutto durchaus mehrere tausend Euro betragen. Wer also flexibel ist und rein nach ökonomischen Gesichtspunkten entscheidet, sollte die Besoldungstabellen der Länder vor der Bewerbung genau vergleichen. Ein weiterer Faktor ist die „Kostendämpfungspauschale“ in der Beihilfe, die manche Länder erheben, andere nicht, was das Nettoergebnis weiter beeinflusst.
Die unsichtbaren Gehaltstreiber: Zulagen und Zuschläge
Bisher haben wir nur über das Grundgehalt gesprochen. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Ein Polizist im Streifendienst kommt am Ende des Monats auf eine deutlich höhere Summe. Warum? Wegen der Zulagen.
Die Polizeizulage
Fast alle Polizeibeamten erhalten die sogenannte „Polizeizulage“. Diese wird gezahlt, weil der Dienst besondere Belastungen mit sich bringt. Sie liegt, je nach Bundesland, meist zwischen 130 und 160 Euro monatlich. Ein politisch heiß diskutiertes Thema ist die „Ruhegehaltsfähigkeit“ dieser Zulage. Das bedeutet: Wirkt sich diese Zulage später auf die Pension aus? In einigen Ländern (z.B. NRW, Bund) wurde dies wieder eingeführt, was die Attraktivität der Pension massiv steigert.
DuZ – Dienst zu ungünstigen Zeiten
Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, bekommt Zuschläge. Für Polizisten im Schichtdienst (Wach- und Wechseldienst) ist dies ein essenzieller Bestandteil des Einkommens. Die Sätze pro Stunde variieren (z.B. nachts ca. 3-5 Euro extra pro Stunde, sonntags mehr). Ein Beamter, der voll im Schichtrad mitfährt, kann so netto gut und gerne 300 bis 600 Euro zusätzlich im Monat erwirtschaften. Dies ist steuerfrei oder steuerbegünstigt, was den Netto-Effekt verstärkt.
Familienzuschlag
Das Beamtentum ist familienfreundlich. Sobald ein Polizist heiratet, gibt es den Familienzuschlag Stufe 1 (ca. 150 Euro). Kommt ein Kind dazu, gibt es Stufe 2 (nochmal ca. 130-150 Euro obendrauf, je nach Land). Bei zwei Kindern steigt der Betrag weiter an. Ein verheirateter Polizeikommissar mit zwei Kindern hat also ein signifikant höheres Grundgehalt als sein lediger Kollege.
Brutto vs. Netto: Die Rechnung der Wahrheit
Lassen Sie uns ein konkretes, fiktives Rechenbeispiel betrachten, um den Unterschied zur freien Wirtschaft zu verdeutlichen. (Bitte beachten: Dies sind Näherungswerte, da Steuerklassen und genaue Tabellen variieren).
Beispiel: Polizeikommissar (A9), 25 Jahre, ledig, Steuerklasse 1, Einstiegsstufe.
- Grundgehalt: ca. 3.000 €
- Polizeizulage: ca. 150 €
- Schichtzulagen (geschätzt): ca. 300 €
- Gesamt Brutto: ca. 3.450 €
Von diesen 3.450 € gehen nun Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ab. Aber keine Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung, keine gesetzliche Krankenversicherung. Das Netto vom Dienstherrn landet oft bei ca. 2.700 € bis 2.900 €.
Aber Achtung: Hiervon muss der Polizist noch seine private Krankenversicherung (PKV) bezahlen. Für einen jungen, gesunden Beamten liegt diese oft zwischen 250 und 350 Euro (für die restlichen 50%, die die Beihilfe nicht deckt). Reales Verfügbares Einkommen: ca. 2.400 € bis 2.600 €.
Um ein solches Netto in der freien Wirtschaft zu erreichen, müsste ein Angestellter oft ein Bruttogehalt von rund 4.500 Euro oder mehr vorweisen. Das zeigt: Das Polizei-Gehalt ist konkurrenzfähiger, als es die reinen Brutto-Tabellen vermuten lassen.
Erfahrungsstufen: Warum Warten sich lohnt
Ein Aspekt, der oft übersehen wird, ist der Automatismus der Gehaltssteigerung. In der freien Wirtschaft muss man oft hart verhandeln, um mehr Geld zu bekommen. Bei der Polizei regelt das die Zeit. Alle zwei bis drei Jahre steigt man in den sogenannten „Erfahrungsstufen“ auf. Das bedeutet, selbst ohne Beförderung (z.B. von A9 nach A10) steigt das Gehalt kontinuierlich an. Ein Polizeihauptkommissar (A11 oder A12) im Alter von 50 Jahren verdient also allein aufgrund seiner Dienstjahre deutlich mehr als ein 30-jähriger Kollege im gleichen Amt. Dies bietet eine enorme Planungssicherheit für Kredite, Immobilienfinanzierungen und die Familienplanung.
Die Schattenseiten: Ist das Schmerzensgeld hoch genug?
Bei aller Euphorie über sichere Gehälter und gute Netto-Quoten darf man die Kehrseite der Medaille nicht vergessen. Das Gehalt eines Polizisten wird oft scherzhaft als „Schmerzensgeld“ bezeichnet. Die Belastungen sind real:
- Gesundheitliche Risiken: Schichtdienst gilt als krebserregend und lebensverkürzend. Schlafstörungen sind weit verbreitet.
- Psychische Belastung: Polizisten sehen Dinge, die andere Menschen nie sehen müssen – Unfälle, Gewalt, Tod, Elend. Die Rate an PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) ist nicht zu vernachlässigen.
- Gewalt gegen Beamte: Die Respektlosigkeit und die körperlichen Angriffe auf Einsatzkräfte haben in den letzten Jahren statistisch zugenommen.
- Überstunden: Viele Polizeiinspektionen schieben riesige Berge an Überstunden vor sich her. Ausbezahlung ist oft nicht möglich, Freizeitausgleich wegen Personalmangel schwierig.
Wenn man den Stundenlohn unter Einbeziehung der realen Arbeitsbelastung und des Risikos berechnet, relativiert sich das „gute Gehalt“ für viele Kritiker wieder.
Der goldene Herbst: Die Pension
Ein entscheidender Faktor bei der Bewertung des „Lifetime Earnings“ (Lebenszeiteinkommen) ist der Ruhestand. Hier schlägt das Beamtentum die gesetzliche Rente um Längen. Während das Rentenniveau in Deutschland oft bei unter 48% des letzten Durchschnittsnetto liegt, kann ein Polizeibeamter einen Pensionsanspruch von bis zu 71,75% seines letzten (meist höchsten) Bruttogehaltes erreichen.
Das bedeutet konkret: Ein Polizeihauptkommissar, der mit A12 in Pension geht, hat oft eine Pension, die höher ist als das Durchschnitts-Nettoeinkommen vieler Arbeitnehmer. Zudem gehen Polizeivollzugsbeamte aufgrund der besonderen Belastung oft früher in den Ruhestand (je nach Land mit 60 bis 62 Jahren). Dieser finanzielle Frieden im Alter ist ein massives Argument für den Staatsdienst.
Zusatzverdienste und Einschränkungen
Darf ein Polizist nebenbei Geld verdienen, um das Gehalt aufzubessern? Ja, aber nur mit strenger Genehmigung. Da der Polizist die Hoheitsgewalt repräsentiert, sind viele Nebenjobs tabu (z.B. Türsteher, Detektivarbeit oder Gewerbe, die Interessenkonflikte auslösen könnten). Erlaubt sind oft Tätigkeiten als Trainer, Dozent, in der Kunst oder einfache handwerkliche Hilfstätigkeiten, solange sie den Dienst nicht beeinträchtigen. Die Möglichkeiten, das Einkommen „mal eben“ zu steigern, sind also limitierter als in der freien Wirtschaft.
Fazit: Sicherheit hat ihren Preis – und ihren Wert
Wie viel verdient man also als Polizist? Die Antwort ist: Genug, um gut zu leben, eine Familie zu ernähren und vielleicht ein Eigenheim zu finanzieren – vorausgesetzt, man lernt, mit den Besonderheiten des Beamtenrechts umzugehen.
Der Beruf bietet keine Reichtümer wie im Investmentbanking oder in der IT-Branche. Es gibt keine Boni für erfolgreiche Festnahmen und keine Umsatzbeteiligung. Dafür bietet er etwas, das in der heutigen volatilen Wirtschaftswelt Gold wert ist: absolute Krisensicherheit, Planbarkeit und eine Altersvorsorge, die ihresgleichen sucht.
Wer sich für die Polizei entscheidet, tauscht das Risiko der freien Wirtschaft gegen die Pflichten des Staatsdieners. Finanziell ist dies, besonders durch die Zulagen und die geringeren Abzüge, ein attraktives Paket – vor allem für jene, die früh in den Dienst eintreten. Doch das Geld sollte nie die einzige Motivation sein. Die psychischen und physischen Kosten des Dienstes lassen sich nicht in Euro aufwiegen. Wer jedoch die Leidenschaft für den Dienst an der Gesellschaft mitbringt, findet in der Polizei einen Arbeitgeber, der diese Loyalität fair und verlässlich entlohnt.
