Der Duft von Neuwagen oder die Vorfreude auf den frisch erworbenen Gebrauchten – ein neues Auto ist immer ein aufregender Moment. Doch bevor Sie stolz die ersten Kilometer zurücklegen können, steht ein unvermeidlicher, oft als bürokratisch empfundener Schritt an: die Kfz-Zulassung. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer fragen sich: „Was braucht man zum Auto anmelden?“ Keine Sorge, dieser umfassende Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, klärt über notwendige Unterlagen auf, beleuchtet Kosten und gibt wertvolle Tipps, damit Ihre Autoanmeldung so reibungslos und stressfrei wie möglich verläuft. Denn mit der richtigen Vorbereitung ist die Zulassung Ihres Traumwagens gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Zulassung darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dieser Vorgang dient nicht nur der Identifizierung des Fahrzeughalters und des Fahrzeugs selbst, sondern stellt auch sicher, dass das Auto versichert ist und die technischen Sicherheitsstandards erfüllt. Es geht also um Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Nehmen Sie sich also die Zeit, alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen und durchzuführen.
Das A und O: Welche Unterlagen Sie für die Kfz-Zulassung benötigen
Eine sorgfältige Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente ist der Schlüssel zu einer schnellen und erfolgreichen Kfz-Zulassung. Fehlende oder ungültige Papiere sind der häufigste Grund für Verzögerungen und zusätzlichen Aufwand. Bevor Sie sich also auf den Weg zur Zulassungsstelle machen oder die Online-Zulassung in Angriff nehmen, prüfen Sie akribisch, ob Sie alles beisammenhaben. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Auflistung der unbedingt notwendigen Unterlagen:
Der Personalausweis oder Reisepass: Ihre Identität zählt

Das wichtigste Dokument ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung darf in der Regel nicht älter als drei Monate sein, erkundigen Sie sich hierzu aber am besten vorab bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, da es regionale Unterschiede geben kann. Dieses Dokument dient dem Nachweis Ihrer Identität und Ihrer aktuellen Wohnanschrift. Stellen Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument noch für die gesamte Dauer des Zulassungsprozesses gültig ist. Sollten Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle gehen können, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht für die Person, die Sie vertritt, sowie deren gültiges Ausweisdokument und eine Kopie Ihres eigenen.
Für Firmen oder Vereine gelten spezielle Regelungen: Hier wird zusätzlich ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als drei Monate) sowie gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung und der Ausweis des Geschäftsführers oder eines bevollmächtigten Vertreters benötigt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
Diese beiden Dokumente sind sozusagen die Geburtsurkunden Ihres Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) führen Sie immer im Auto mit. Sie enthält wichtige technische Daten des Fahrzeugs und Angaben zum Halter. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist der Eigentumsnachweis für das Fahrzeug und sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden – niemals im Auto! Bei der Anmeldung eines Neuwagens erhalten Sie beide Teile fabrikneu. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens müssen Ihnen beide Originaldokumente vom Verkäufer übergeben werden. Achten Sie darauf, dass die Fahrgestellnummer (FIN) in den Papieren mit der am Fahrzeug übereinstimmt. Bei Verlust eines Teils der Zulassungsbescheinigung müssen Sie unverzüglich bei der Zulassungsstelle oder der Polizei eine Verlustanzeige machen und Ersatzdokumente beantragen, was den Zulassungsprozess verzögern kann.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Ohne Versicherung geht nichts
In Deutschland besteht eine Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne diesen Versicherungsschutz darf kein Fahrzeug zugelassen werden. Den Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen Sie mit der sogenannten eVB-Nummer. Diese siebenstellige alphanumerische Kombination erhalten Sie direkt von Ihrer Kfz-Versicherung, sobald Sie einen Vertrag abgeschlossen haben – oft schon telefonisch oder online innerhalb weniger Minuten. Die eVB-Nummer wird von der Zulassungsstelle elektronisch überprüft und bestätigt das Vorhandensein einer vorläufigen Deckung. Denken Sie daran, dass die eVB-Nummer nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist (meist drei bis sechs Monate). Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum, aber nicht zu früh. Ob Sie sich für eine reine Haftpflicht, eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung entscheiden, beeinflusst die eVB-Nummer nicht, sondern nur den Umfang Ihres Versicherungsschutzes nach der Zulassung.
Der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
Ein weiteres unverzichtbares Dokument ist der aktuelle Prüfbericht über eine bestandene Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 fester Bestandteil der HU. Bei Neuwagen ist die erste HU erst nach 36 Monaten fällig; danach muss sie alle 24 Monate durchgeführt werden. Bei Gebrauchtwagen muss der HU-Bericht bei der Zulassung vorgelegt werden und die HU noch eine ausreichende Gültigkeit aufweisen. Ist die HU abgelaufen, muss sie vor der Zulassung erneuert werden. Den Prüfbericht erhalten Sie von autorisierten Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Achten Sie darauf, das Originaldokument vorzulegen. Manchmal reicht auch die Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), aber sicher ist sicher.
Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird vom Zoll verwaltet und per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Daher müssen Sie bei der Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder können es oft vorab von deren Webseite herunterladen und bereits ausgefüllt mitbringen. Sie benötigen hierfür Ihre IBAN und BIC. Der Fahrzeughalter und der Kontoinhaber müssen nicht zwingend identisch sein; in diesem Fall muss der Kontoinhaber das Mandat ebenfalls unterschreiben. Ohne dieses Mandat kann die Zulassung nicht erfolgen. Barzahlung der Kfz-Steuer ist in der Regel nicht möglich.
Gegebenenfalls weitere Dokumente: Sonderfälle im Blick
Je nach Situation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein:
- Bei Importfahrzeugen aus EU-Ländern: Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC-Papiere). Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht.
- Bei Importfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern: Zusätzlich zum CoC (falls vorhanden) oft ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme nach § 21 StVZO), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (Nachweis über entrichtete Einfuhrabgaben) und gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Bauteile.
- Bei Fahrzeugen mit technischen Änderungen oder Umbauten: Änderungsabnahmeberichte oder Gutachten von Prüforganisationen (z.B. für Tieferlegungen, spezielle Felgen, Leistungssteigerungen).
- Für die Zulassung auf Minderjährige: Die schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Oft wird auch der Nachweis über eine Behinderung des Minderjährigen oder dessen Fahrerlaubnis verlangt, wenn das Fahrzeug auf ihn zugelassen werden soll.
- Für Saison-, H- oder E-Kennzeichen: Spezifische Anträge oder Nachweise (z.B. Gutachten für H-Kennzeichen).
Es empfiehlt sich immer, bei Unsicherheiten oder speziellen Konstellationen vorab bei der zuständigen Zulassungsbehörde nachzufragen, um unnötige Wege zu vermeiden.
Der Weg zum Kennzeichen: Der Ablauf bei der Zulassungsstelle
Haben Sie alle Unterlagen parat, steht dem Gang zur Zulassungsbehörde (auch Straßenverkehrsamt oder Kfz-Zulassungsstelle genannt) nichts mehr im Wege. Eine gute Vorbereitung kann Ihnen hier viel Zeit und Nerven sparen.
Die Terminvereinbarung: Digital oder vor Ort?
In vielen Städten und Landkreisen ist eine vorherige Terminvereinbarung für den Besuch der Zulassungsstelle mittlerweile Pflicht oder zumindest dringend empfohlen. Dies geschieht meist bequem online über die Webseite Ihrer lokalen Behörde. Der Vorteil: Sie erhalten einen festen Zeitpunkt und können lange Wartezeiten vermeiden. Informieren Sie sich frühzeitig über die Verfügbarkeit von Terminen, da diese manchmal mehrere Wochen im Voraus ausgebucht sein können. Einige Zulassungsstellen bieten auch noch die Möglichkeit, ohne Termin zu erscheinen und eine Wartemarke zu ziehen, was jedoch oft mit erheblichen Wartezeiten verbunden ist. Prüfen Sie die Regelungen Ihrer spezifischen Zulassungsbehörde.
Vor Ort bei der Zulassungsbehörde: Schritt für Schritt erklärt
Am Tag Ihres Termins (oder bei spontaner Vorsprache) melden Sie sich am Empfang oder ziehen eine Wartemarke. Wenn Ihre Nummer aufgerufen wird, gehen Sie zum zugewiesenen Schalter. Dort prüft ein Sachbearbeiter Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Eventuelle Unstimmigkeiten oder fehlende Dokumente werden hier angesprochen. Ist alles in Ordnung, werden die Daten in das System eingegeben.
Anschließend erfolgt die Zuteilung des Kennzeichens. Wenn Sie kein Wunschkennzeichen reserviert haben, wird Ihnen eine zufällige Kombination zugewiesen. Danach begleichen Sie die anfallenden Gebühren am Kassenautomaten oder direkt am Schalter (Bar- oder Kartenzahlung möglich). Mit dem Beleg und den gestempelten Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil I wird neu ausgestellt oder aktualisiert) gehen Sie dann zu einem Kennzeichenpräger.
Kennzeichen prägen lassen: Wo und wie?
Die Kennzeichenschilder selbst sind nicht bei der Zulassungsstelle erhältlich. In unmittelbarer Nähe der meisten Zulassungsstellen finden sich jedoch private Anbieter, die die Nummernschilder prägen. Die Preise hierfür können variieren, ein Vergleich kann sich lohnen, ist aber in der Hektik oft schwierig. Alternativ können Sie Ihre Kennzeichen auch vorab online bestellen, wenn Sie Ihre Kennzeichenkombination (z.B. durch Reservierung eines Wunschkennzeichens) bereits kennen. Dies kann oft günstiger sein. Nach der Prägung der Schilder müssen Sie diese nochmals bei der Zulassungsstelle vorlegen, damit die amtlichen Stempelplaketten (Hauptuntersuchungsplakette und Landeswappen) aufgeklebt werden können. Erst dann ist Ihr Fahrzeug offiziell zugelassen und die Kennzeichen dürfen am Auto montiert werden.
i-Kfz: Die digitale Revolution bei der Autoanmeldung
Seit einigen Jahren gibt es mit „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) die Möglichkeit, bestimmte Zulassungsvorgänge komplett online von zu Hause aus durchzuführen. Dies soll Bürgern den Gang zur Behörde ersparen und den Prozess beschleunigen. Um i-Kfz nutzen zu können, benötigen Sie in der Regel:
- Einen neuen Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN.
- Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der „AusweisApp2“.
- Fahrzeugpapiere (ZB I und ZB II) mit verdeckten Sicherheitscodes zum Freirubbeln (bei neueren Dokumenten vorhanden).
- Die Zahlung der Gebühren erfolgt online (z.B. per Giropay oder Kreditkarte).
Über i-Kfz können verschiedene Vorgänge abgewickelt werden, darunter die Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge, die Wiederzulassung auf denselben Halter, die Umschreibung innerhalb eines Zulassungsbezirks oder aus einem anderen Bezirk mit Kennzeichenmitnahme, sowie die Außerbetriebsetzung. Die zugelassenen Kennzeichen und Plaketten werden dann per Post zugesandt.
Vorteile und Grenzen der Online-Zulassung
Die Vorteile liegen auf der Hand: Zeitersparnis, keine Wartezeiten, Erledigung von zu Hause aus. Allerdings ist das System noch nicht für alle Zulassungsvorgänge und Fahrzeugarten flächendeckend verfügbar, und es erfordert eine gewisse technische Affinität. Zudem gibt es Berichte über gelegentliche technische Hürden. Die Einführung erfolgt stufenweise, und der Funktionsumfang wird kontinuierlich erweitert. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Zulassungsbehörde, welche i-Kfz-Dienste aktuell angeboten werden und ob diese für Ihren speziellen Fall in Frage kommen.
Was kostet der Spaß? Die Gebühren für die Autoanmeldung
Die Kosten für eine Kfz-Zulassung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und können je nach Zulassungsbezirk und Aufwand variieren. Planen Sie hierfür ein Budget ein.
Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle
Die reinen Verwaltungsgebühren für die Anmeldung eines Fahrzeugs liegen in der Regel zwischen 25 und 40 Euro. Diese Gebühren können jedoch steigen, wenn zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, wie z.B. die Zuteilung eines Wunschkennzeichens, die Ausstellung neuer Papiere bei Verlust oder die Bearbeitung von Importfahrzeugen. Die genauen Gebührenordnungen sind meist auf den Webseiten der Zulassungsstellen einsehbar.
Kosten für die Nummernschilder
Die Kosten für die Prägung der beiden Nummernschilder variieren je nach Anbieter und Region. Rechnen Sie hierfür mit etwa 20 bis 40 Euro für ein Paar Standardkennzeichen. Kennzeichen mit Carbon-Optik oder spezielle 3D-Kennzeichen können teurer sein. Wie bereits erwähnt, kann eine Online-Bestellung der Schilder günstiger sein als der Kauf bei den Prägediensten direkt an der Zulassungsstelle.
Eventuelle Zusatzkosten: Wunschkennzeichen und mehr
Möchten Sie ein Wunschkennzeichen, fällt hierfür eine bundesweit einheitliche Gebühr von 10,20 Euro an. Wenn Sie dieses vorab online oder telefonisch reservieren, kommt oft noch eine Reservierungsgebühr von 2,60 Euro hinzu. Weitere Kosten können für Feinstaubplaketten (ca. 5-10 Euro, falls nicht bereits vorhanden und für die Umweltzone benötigt) oder für zusätzliche Gutachten bei Importen oder Umbauten entstehen.
Insgesamt sollten Sie für eine Standard-Anmeldung eines Gebrauchtwagens mit Wunschkennzeichen und neuen Schildern mit Kosten zwischen 60 und 100 Euro rechnen, ohne eventuelle Kosten für eine neue Hauptuntersuchung.
Spezialfälle bei der Kfz-Zulassung: Darauf müssen Sie achten
Nicht jede Zulassung ist gleich. Es gibt einige Sondersituationen, die spezifische Anforderungen mit sich bringen.
Neuwagen anmelden: Die ersten Schritte mit Ihrem fabrikneuen Fahrzeug
Bei der Anmeldung eines Neuwagens erhalten Sie vom Händler oder Hersteller die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere). Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird erst bei der Zulassung erstellt. Eine Hauptuntersuchung ist bei fabrikneuen Pkw erst nach drei Jahren fällig, der Nachweis hierüber entfällt also bei der Erstzulassung.
Gebrauchtwagen anmelden: Der Halterwechsel reibungslos gestaltet
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es wichtig, dass das Fahrzeug vom Vorbesitzer ordnungsgemäß abgemeldet wurde oder Sie die Abmeldung im Zuge der Ummeldung vornehmen. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original sowie den Nachweis der letzten gültigen HU. Oft ist es möglich, die alten Kennzeichen des Vorbesitzers zu übernehmen, wenn dieser im selben Zulassungsbezirk wohnt und zustimmt, oder wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen und die Kennzeichenmitnahme nutzen (seit 2015 bundesweit möglich).
Importfahrzeuge zulassen: Hürden bei Fahrzeugen aus dem Ausland
Die Zulassung eines importierten Fahrzeugs kann komplexer sein. Bei Fahrzeugen aus EU-Ländern benötigen Sie in der Regel die CoC-Papiere und die ausländischen Fahrzeugdokumente. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern (z.B. USA, Japan) ist meist eine Vollabnahme nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich, bei der das Fahrzeug auf Konformität mit deutschen Vorschriften geprüft wird. Eventuell sind technische Umrüstungen (z.B. an der Beleuchtungsanlage) notwendig. Zudem müssen Sie die Verzollung und Versteuerung nachweisen (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll).
Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen, E-Kennzeichen: Besondere Nummernschilder
- Saisonkennzeichen: Ideal für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über genutzt werden (z.B. Cabrios, Motorräder, Wohnmobile). Sie legen einen Betriebszeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten fest. Kfz-Steuer und Versicherung fallen nur für diesen Zeitraum an.
- H-Kennzeichen (Historisches Kennzeichen): Für Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem guten, originalgetreuen Erhaltungszustand befinden. Ein entsprechendes Gutachten ist erforderlich. Vorteile sind eine pauschale Kfz-Steuer und oft günstigere Versicherungstarife.
- E-Kennzeichen: Für rein batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Es kann Vorteile wie kostenloses Parken oder die Nutzung von Busspuren ermöglichen (abhängig von kommunalen Regelungen).
Für diese Sonderkennzeichen sind meist zusätzliche Antragsformulare oder Nachweise bei der Zulassung erforderlich.
Tipps und Tricks für eine stressfreie Autoanmeldung
Mit ein paar einfachen Kniffen kann der Zulassungsprozess deutlich angenehmer gestaltet werden:
- Doppelte Kontrolle: Überprüfen Sie alle Unterlagen mehrmals auf Vollständigkeit und Gültigkeit, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen oder die Online-Zulassung starten.
- Frühzeitig informieren: Erkundigen Sie sich auf der Webseite Ihrer Zulassungsbehörde über spezifische Anforderungen, Gebühren und die Möglichkeit der Terminvereinbarung oder Online-Zulassung.
- Stoßzeiten meiden: Falls Sie ohne Termin gehen, versuchen Sie, Randzeiten (früh morgens oder später am Nachmittag) oder Tage mitten in der Woche zu nutzen, um Wartezeiten zu minimieren. Montage und Tage vor Feiertagen sind oft besonders voll.
- Geduld mitbringen: Trotz guter Vorbereitung kann es manchmal zu Wartezeiten oder unvorhergesehenen Rückfragen kommen. Bleiben Sie ruhig und freundlich.
- Kosten im Blick behalten: Informieren Sie sich vorab über die voraussichtlichen Kosten und stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Bargeld oder eine akzeptierte Karte dabeihaben.
Die Vollmacht nutzen: Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können
Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine andere Person (z.B. Familienmitglied, Freund, Autohändler) mit der Zulassung beauftragen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die Ihre persönlichen Daten und die des Bevollmächtigten enthält, sowie das Fahrzeug genau bezeichnet. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können und eine Kopie Ihres Ausweisdokuments mitführen. Ein Vordruck für eine solche Vollmacht findet sich oft auf der Webseite der Zulassungsstelle. Vergessen Sie nicht das SEPA-Lastschriftmandat, das vom Kontoinhaber unterschrieben sein muss.
Das Wunschkennzeichen: Ihre persönliche Note am Auto
Viele Autofahrer wünschen sich eine individuelle Kennzeichenkombination. Gegen eine Gebühr können Sie Ihr Wunschkennzeichen oft vorab online oder telefonisch bei Ihrer Zulassungsstelle reservieren. Die Verfügbarkeit hängt davon ab, ob die Kombination noch frei ist und keinen unzulässigen Inhalt hat (z.B. anstößige oder verbotene Buchstaben-/Zahlenkombinationen). Eine Reservierung ist meist für einen begrenzten Zeitraum gültig.
Was tun bei fehlenden Dokumenten?
Sollten Sie feststellen, dass Ihnen wichtige Dokumente wie der Fahrzeugbrief (ZB II) oder der Fahrzeugschein (ZB I) fehlen, müssen Sie unverzüglich handeln. Bei Verlust oder Diebstahl ist eine Meldung bei der Polizei und anschließend bei der Zulassungsstelle notwendig, um Ersatzdokumente zu beantragen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei einem verlorenen HU-Bericht können Sie bei der Prüforganisation, die die HU durchgeführt hat, eine Zweitschrift anfordern.
Fazit: Gut vorbereitet zum eigenen Kennzeichen
Die Autoanmeldung in Deutschland mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde erscheinen, ist aber mit der richtigen Vorbereitung und den vollständigen Unterlagen ein gut zu meisternder Prozess. Informieren Sie sich im Vorfeld genau, welche Dokumente Sie benötigen, nutzen Sie nach Möglichkeit die Online-Terminvergabe oder die i-Kfz-Dienste und planen Sie ausreichend Zeit ein. Dann steht der Freude am Fahren mit Ihrem neu zugelassenen Fahrzeug nichts mehr im Wege. Denken Sie daran: Eine sorgfältige Vorbereitung ist die halbe Miete und erspart Ihnen unnötigen Stress und zusätzliche Wege. Wir hoffen, dieser Ratgeber hat Ihnen alle wichtigen Fragen zum Thema „Was braucht man zum Auto anmelden?“ beantwortet und wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt!
