Werktage im Fokus: Definition, die Samstag-Falle und der Unterschied zum Arbeitstag

Es ist ein klassisches Szenario: Sie parken Ihr Auto an einem Samstagmorgen in der Innenstadt. Das Schild sagt „Parkgebührenpflichtig: Werktags 8–18 Uhr“. Sie denken sich: „Heute ist Samstag, ich habe frei, also kein Werktag“ – und gehen entspannt einkaufen. Bei der Rückkehr klebt ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. Warum? Weil Ihre persönliche Wahrnehmung von Freizeit nicht mit der juristischen Definition übereinstimmt.

Die Frage „Was sind Werktage?“ klingt banal, führt aber in Deutschland regelmäßig zu teuren Missverständnissen, Rechtsstreitigkeiten mit Vermietern oder Ärger mit dem Arbeitgeber. Der Begriff ist nämlich nicht deckungsgleich mit den Tagen, an denen Sie tatsächlich arbeiten. In diesem Artikel zerlegen wir den Begriff in seine rechtlichen Einzelteile, klären ein für alle Mal den Status des Samstags und zeigen auf, wann Sie besonders aufpassen müssen.

Die juristische Basis: Was gilt offiziell als Werktag?

Um die Verwirrung zu lösen, müssen wir zuerst in die Gesetzesbücher schauen. Im deutschen Recht gibt es keine universelle Definition, die für alle Lebensbereiche gleichermaßen gilt, aber es gibt eine dominierende Grundregel. Diese findet sich unter anderem im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Laut § 3 BUrlG gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Das ist die goldene Regel, die Sie sich merken sollten.

Daraus ergibt sich mathematisch und logisch:

  • Montag
  • Dienstag
  • Mittwoch
  • Donnerstag
  • Freitag
  • Samstag

Ja, der Samstag ist im juristischen Sinne ein ganz normaler Werktag. Dass sich in unserer modernen Gesellschaft die 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) als Standard für viele Bürojobs etabliert hat, interessiert den Gesetzgeber in der reinen Begriffsdefinition zunächst wenig. Die Woche hat rechtlich gesehen sechs Werktage.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Ein Tag verliert seinen Status als Werktag nur dann, wenn er auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Da Feiertage in Deutschland Ländersache sind, kann ein Montag in Bayern ein Feiertag (und somit kein Werktag) sein, während er in Hamburg ein ganz normaler Werktag ist. Ein klassisches Beispiel ist Mariä Himmelfahrt oder der Reformationstag.

Der große Irrtum: Werktag vs. Arbeitstag

Hier liegt der Hund begraben. Im allgemeinen Sprachgebrauch nutzen wir die Begriffe „Werktag“ und „Arbeitstag“ oft synonym. Rechtlich sind es jedoch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Diese Unterscheidung ist essenziell für Arbeitsverträge, Fristen und Lieferzeiten.

Der Arbeitstag: Eine individuelle Angelegenheit

Ein Arbeitstag ist ein Tag, an dem der Arbeitnehmer laut seinem Arbeitsvertrag tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist. Für eine klassische Bürokraft sind das Montag bis Freitag. Für eine Krankenschwester oder einen Polizisten kann auch der Sonntag ein Arbeitstag sein. Für eine Teilzeitkraft, die nur dienstags und donnerstags im Büro ist, sind nur diese zwei Tage ihre Arbeitstage.

Der Werktag: Ein objektiver Status

Der Werktag ist, wie oben beschrieben, ein objektiver Status des Kalendertages, unabhängig davon, ob Sie persönlich arbeiten müssen oder frei haben. Wenn Sie also in Ihrem Arbeitsvertrag lesen: „Der Urlaub beträgt 24 Werktage“, dürfen Sie nicht automatisch von 24 Arbeitstagen ausgehen (dazu später mehr).

Werktage im Fokus: Definition, die Samstag-Falle und der Unterschied zum Arbeitstag

Merksatz: Jeder Montag bis Samstag (ohne Feiertag) ist ein Werktag, aber nicht jeder Werktag ist für Sie persönlich ein Arbeitstag.

Die Samstag-Falle im Straßenverkehr

Kehren wir zu unserem Eingangsbeispiel zurück: dem Strafzettel. Im Verkehrsrecht wird der Begriff „Werktag“ strikt nach der gesetzlichen Definition ausgelegt. Zusatzschilder unter Parkverboten oder Tempolimits, die „werktags“ einschränken, schließen den Samstag voll mit ein.

Das Oberlandesgericht Hamm hat dies bereits vor Jahren unmissverständlich klargestellt (Az. 2 Ss OWi 127/01). Die Begründung: Der Samstag ist im allgemeinen Geschäftsverkehr nach wie vor ein Tag, an dem gearbeitet wird (Einzelhandel, Handwerk, Dienstleistungen). Dass viele Büros geschlossen sind, spielt für die Verkehrsregelung keine Rolle.

Vorsicht: Wenn auf dem Schild „Mo – Fr“ steht, haben Sie am Samstag Glück. Steht dort „Werktags“, müssen Sie zahlen.

Mietrecht und Fristen: Wann muss die Miete da sein?

Im Mietrecht wird es besonders spannend, denn hier weicht die Rechtsprechung teilweise von der strikten „Samstag ist Werktag“-Regel ab, je nachdem, worum es geht. Hier prallen mietrechtliche Fristen auf Banklaufzeiten.

Die pünktliche Mietzahlung

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein (bzw. angewiesen sein). Zählt der Samstag hier mit?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Nein, nicht für Bankgeschäfte. Da Banken an Samstagen nicht arbeiten und keine Überweisungen buchen, zählt der Samstag bei der Berechnung der Zahlungsfrist („Schonfrist“) nicht als Werktag. Fällt der 3. des Monats auf einen Samstag, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Montag (oder den nächsten echten Bankarbeitstag).

Die Kündigungsfrist

Anders sieht es bei der Kündigung aus. Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen wollen, muss das Schreiben oft bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter sein, damit der Monat noch zur Kündigungsfrist zählt. Hier zählt der Samstag sehr wohl als Werktag, sofern es nicht gerade der allerletzte Tag der Frist ist. Die Post stellt samstags zu, daher gilt der Samstag als möglicher Zugangstag für Briefe.

Sie sehen: Im Mietrecht ist der Samstag ein „Zwitterwesen“ – mal zählt er, mal nicht. Im Zweifel sollten Sie Fristen immer so berechnen, dass Sie auf der sicheren Seite sind und den Samstag als normalen Tag betrachten, außer es geht explizit um Banklaufzeiten.

Urlaubsanspruch richtig berechnen

Ein häufiger Streitpunkt in Personalabteilungen ist der Urlaubsanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz stammt aus einer Zeit (1963), als die 6-Tage-Woche noch weit verbreitet war. Daher steht im Gesetz: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“

Viele Arbeitnehmer denken: „Super, 24 Tage plus Wochenenden, das sind fast fünf Wochen!“
Falsch. Da das Gesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht, entsprechen 24 Werktage genau 4 Wochen Urlaub (24 : 6 = 4).

Wenn Sie eine moderne 5-Tage-Woche (Mo–Fr) haben, muss dieser Anspruch umgerechnet werden. Die Formel lautet:

(Gesetzliche Werktage / 6) x Ihre Arbeitstage pro Woche = Ihr Urlaubsanspruch

Rechnen wir das für den Standardfall durch:
(24 / 6) x 5 = 20 Arbeitstage.

Der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche beträgt also 20 Tage – was wiederum genau 4 Wochen entspricht. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag „25 Werktage Urlaub“ steht, Sie aber nur 5 Tage arbeiten, ist das ein Formulierungsfehler, der zu Ihren Gunsten oder Ungunsten ausgelegt werden kann, je nach Kontext. Professionelle Arbeitsverträge sprechen daher heute meist explizit von „Arbeitstagen“, um diese Verwirrung zu vermeiden.

Besonderheiten: Heiligabend und Silvester

Alle Jahre wieder kommt die Frage auf: „Muss ich am 24.12. und 31.12. Urlaub nehmen oder sind das Feiertage?“

Weder Heiligabend noch Silvester sind gesetzliche Feiertage. Sie sind ganz normale Werktage (sofern sie nicht auf einen Sonntag fallen). Das bedeutet: Rein rechtlich besteht Arbeitspflicht.

In der Praxis haben viele Unternehmen jedoch Regelungen, die diese Tage als „bankfeiertagsähnlich“ behandeln oder nur einen halben Urlaubstag für die Freistellung verlangen. Dies basiert jedoch auf Kulanz, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, nicht auf dem gesetzlichen Status als Werktag. Wenn Ihr Chef sagt „Wir arbeiten an Silvester“, dann ist das rechtens.

Werktage im Bankwesen und Online-Shopping

In einer zunehmend digitalen Welt spielen Werktage eine riesige Rolle bei Transaktionen und Logistik.

Bankarbeitstage

Im Finanzsektor gibt es den Begriff „Bankarbeitstag“. Das sind in der Regel Montag bis Freitag. Samstage, Sonn- und Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Dies ist wichtig für Überweisungen. Eine SEPA-Überweisung, die Sie am Freitagnachmittag tätigen, wird oft erst am Montag bearbeitet. Zwar bieten viele Banken mittlerweile „Echtzeit-Überweisungen“ an, aber die klassischen Fristenregelungen (z.B. für Mahnungen) basieren auf Bankarbeitstagen.

„Lieferzeit 2–3 Werktage“

Wenn Sie online bestellen, zählt der Samstag bei den meisten Logistikern (DHL, Hermes, Post) als Zustelltag. Wenn ein Händler schreibt „Lieferzeit 1–2 Werktage“ und er sendet die Ware am Freitag ab, kann sie am Samstag ankommen. Achtung: Bei Speditionen (Großgeräte wie Kühlschränke) ist der Samstag oft kein regulärer Zustelltag. Hier bezieht sich „Werktag“ meist auf Mo–Fr. Es lohnt sich also, ins Kleingedruckte der Versandbedingungen zu schauen.

Lärmschutz: Bohren und Hämmern am Samstag?

Für Heimwerker ist der Samstag der wichtigste Tag. Doch was sagen die Nachbarn? Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die lokalen Landesgesetze orientieren sich am Werktags-Begriff.

Da der Samstag ein Werktag ist, dürfen Sie bohren, hämmern und Rasen mähen. Die üblichen Ruhezeiten (oft 22:00 bis 06:00 oder 07:00 Uhr) müssen natürlich eingehalten werden. Eine gesetzliche „Mittagsruhe“ gibt es bundesweit kaum noch, sie kann aber in der Hausordnung stehen.

Sonntags hingegen ist Lärm tabu. Wer am Sonntag die Bohrmaschine anwirft, verstößt gegen die Feiertagsruhe. Der Samstag ist also Ihr Freund für Renovierungen, auch wenn die Nachbarn vielleicht die Augen verdrehen.

Die Krankmeldung (AU-Bescheinigung)

Ein Fallstrick, der oft übersehen wird: Die „3-Tage-Regel“ bei Krankmeldungen. Laut Gesetz (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) muss die ärztliche Bescheinigung spätestens an dem Arbeitstag vorgelegt werden, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Doch was, wenn das Wochenende dazwischen liegt? Zählen Samstag und Sonntag mit?

Hier zählen Kalendertage für die Dauer der Krankheit, aber Arbeitstage für die Vorlagepflicht. Wenn Sie am Freitag krank werden, sind Freitag, Samstag und Sonntag die ersten drei Tage. Am Montag (dem nächsten Arbeitstag) muss die Bescheinigung da sein. Manche Arbeitgeber verlangen die AU aber schon ab dem ersten Tag – schauen Sie in Ihren Vertrag!

Wichtig: Wenn Sie am Wochenende krank sind, müssen Sie sich theoretisch nicht krankmelden, wenn Sie da nicht arbeiten müssten. Wenn Sie aber am Montag immer noch krank sind, zählt die Krankheit oft rückwirkend, wenn der Arzt das so attestiert.

Fazit: Der Kontext entscheidet

Die Antwort auf „Was sind Werktage?“ ist eindeutig zweideutig. Formaljuristisch gilt: Montag bis Samstag (ohne Feiertage).

Aber im täglichen Leben müssen Sie den Kontext prüfen:

  • Verkehrsschilder: Samstag ist dabei (zahlen!).
  • Urlaub: Umrechnung beachten (6 Tage vs. 5 Tage).
  • Miete zahlen: Samstag zählt nicht (Bankarbeitstag).
  • Miete kündigen: Samstag zählt (Postzustellung).
  • Lärm: Samstag erlaubt.

Wer diese Nuancen kennt, spart sich nicht nur Bußgelder beim Parken, sondern tritt auch im Job und gegenüber Vermietern souveräner auf. Nehmen Sie den Samstag als „Zwitterwesen“ ernst – er ist kein Sonntag, aber auch kein voller Arbeitstag für jeden.

Checkliste für den Alltag

Um sicherzugehen, stellen Sie sich bei dem Begriff „Werktag“ immer folgende drei Fragen:

  1. Geht es um eine Frist, bei der eine Bank involviert ist? (Dann Mo–Fr)
  2. Geht es um ein Verbot oder eine Erlaubnis im öffentlichen Raum (Parken, Lärm)? (Dann Mo–Sa)
  3. Geht es um meine persönliche Arbeitszeit? (Dann schauen Sie in Ihren Vertrag, nicht ins Gesetz)

Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet und tappen nicht mehr in die Samstags-Falle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert